Wer zahlt eine neue Mischbatterie?
Zum Anfang des Jahres kam jetzt wieder die Nebenkostenabrechnung. Im letzten Jahr hatte ich im Bad wohl eine defekte Mischbatterie die unser Vermieter ausgetauscht hat, sogar ohne mein Wissen. Diese stand jetzt auf der Abrechnung und sollte von mir bezahlt werden. Ich bin Heimwerkertechnisch nicht so ganz auf dem Laufenden und habe mich erstmal informiert, was genau eine Mischbatterie ist. Als Mischbatterie werden technische Vorrichtungen bezeichnet, mit denen man mit einem Griff verschiedene Flüssigkeiten oder Gase vermischt. Am gebräuchlichsten ist dies an Wasserhähnen, wo kaltes und warmes Wasser so vermischt wird, bis eine angenehme Temperatur entsteht. Außerdem kann mit einer Mischbatterie ebenfalls der Druck geregelt werden, da der Durchlass der verschiedenen Zuläufe nicht nur im Verhältnis zueinander, sondern auch in ihrer einzelnen Größe regulierbar ist. Also handelte es sich bei der Reparatur um einen Defekt am Wasserhahn. Ich habe mich dann beim Mieterschutzbund informiert und dort sagte man mir dass das Austauschen einer Mischbatterie nicht zu Kleinreparaturen gehört die der Mieter selber zahlen muss sondern um eine Reparatur die der Vermieter auf eigene Kosten übernehmen muss. Ich habe mich anschließend mit meinem Vermieter auseinander gesetzt und brauchte die neue Mischbatterie nicht zahlen. Versucht hat er es aber erstmal, irgendwie unverschämt. So schnell wird man durch Unwissenheit zur Kasse gebeten. Es lohnt sich also immer mal mit dem Mieterschutzbund zu sprechen wenn einem eine bestimmte Forderung des Vermieters komisch erscheint. Oft nimmt man solche Dinge einfach so hin ohne sie zu hinterfragen und zahlt ohne nach zu denken die geforderte Summe. Dies sollte man in keiner Lebenslage tun. Ich hatte mich nur informiert weil ich wissen wollte was das genau ist und warum ich das bezahlen muss – und siehe da, ich musste es gar nicht!!